Wasser- und Wetterdichtigkeit
Um zu verhindern, dass Wasser in das Schiff einströmen kann, muss sein Rumpf dicht sein. Ebenso müssen die Schließvorrichtungen an Öffnungen, durch die Wasser einströmen kann, vollkommen in Ordnung sein. Das gilt u.a. für Boden- und Seitenklappen, Luken, Türen, Fenster, Bullaugen und Lüftungsrohre.
Schiffe sind in Kammern unterteilt, um die Folgen eines Wassereinbruchs in das Schiff und zwischen die wasserdichten Kammern zu begrenzen.
"Wasserdicht" bedeutet, dass Meereswasser (oder eine andere Flüssigkeit) weder in die wasserdichten Kammern hinein noch heraus dringen kann, mit anderen Worten: eine beidseitige Dichtigkeit. So müssen beispielsweise der Rumpf des Schiffs, das Hauptdeck (Wetterdeck) und die Schotten zwischen wasserdichten Kammern wasserdicht sein. Wasserdichte Schotten müssen zumindest bis zur Höhe des Hauptdecks wasserdicht sein. Falls sich in diesen Schotten Öffnungen befinden, müssen diese wasserdicht verschließbar sein.
"Wetterdicht" bedeutet, dass Meereswasser nicht in das Schiff eindringen kann, mit anderen Worten: eine einseitige Dichtigkeit. So müssen beispielsweise Luken, Fenster und Bullaugen wetterdicht verschließbar sein. Das Gleiche gilt für Türen und andere Öffnungen an geschlossenen Aufbauten.